Sie suchen sich einen Makler, der Ihre Interessen beim Kauf vertritt. Sie müssen den Makler nicht bezahlen, denn wenn ein Kauf zustande kommt, erhält Ihr Makler normalerweise die Hälfte der Kommission, die der Verkaufsmakler bekommt. Natürlich können Sie die komplette Abwicklung selbst machen, aber warum, wenn es nichts kostet, denn der Verkausmakler vertritt nur die Interessen des Verkäufers.
Wenn Sie mit Ihrem Makler ein entsprechendes Objekt gefunden haben, macht dieser einen Vergleich, welche Preise für ähnliche Objekte in der Nachbarschaft erzielt worden sind. Er prüft ebenfalls, wie lange das Objekt schon auf dem Markt ist und ob es sich um einen "Notverkauf" handelt. Mit diesem Wissen berät er Sie, welches erste Kaufangebot Sie abgeben sollten. Mit diesem Kaufangebot wird eine kleine Anzahlung (etwa $ 5000.-) fällig, die bei einem Notar hinterlegt wird. Gleichzeitig bieten Sie im Vertrag Termine an für eine weitere Vorauszahlung (normalerweise 10% der Verkaufssumme minus der ersten Anzahlung) und den Tag der Übergabe, an dem dann auch die restliche Summe fällig wird. Üblicherweise liegen zwischen Kaufangebot und Übergabe des Hauses 30-60 Tage.
Der Verkäufer kann nun Ihr Angebot kontern, wenn ihm Ihre angebotene Summe zu niedrig erscheint und Sie können darauf wieder mit einem Gegenangebot reagieren, bis sich entweder beide Parteien auf eine Summe geeinigt haben oder sich eine Partei aus dem "Geschäft" zurückzieht. In diesem Fall wird die Anzahlung wieder zurückgezahlt.
Bei einer Einigung gilt es nun, gewisse Termine einzuhalten, damit Sie ohne Schaden vom Vertrag zurücktreten können, falls es versteckte Mängel gibt, die Ihnen bei der Besichtigung nicht auffallen konnten. Sie sollten deshalb einen offiziellen Hausinspektor beauftragen, der das Kaufobjekt auf Mängel untersucht. Dazu gehören die Bausubstanz, das Dach, Schäden durch Feuchtigkeit oder Termiten, sowie eine Funktionsüberprüfung der Elektrik mit allen elektrischen Geräten, der Klimaanlage etc. Der Inspektor erstellt einen offiziellen Untersuchungsbericht, der Ihnen innerhalb von 24 Stunden übergeben wird. Wenn Mängel aufgelistet sind, die in ihrer Schwere nicht fachmännisch bewertet werden konnten, so können Sie kurzfristig einen Fachmann beauftragen, einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung eines Schadens abzugeben. Der Kaufvertrag beinhaltet zwar die Punkte "normale Abnutzung und Reparaturen", aber anhand des Inspektionsberichtes können Sie nun vom Verkäufer verlangen, die Mängel zu beseitigen oder den Kaufpreis entsprechend zu reduzieren. Wenn der Verkäufer dieses nicht akzeptiert, können sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Als nächsten Schritt müssen Sie eine sogenannte "Titel Insurance" oder einen Rechtsanwalt beauftragen, das Eigentumsrecht und die bisherigen Eintragungen in den offiziellen Büchern zu klären, damit absolut sichergestellt ist, dass der Verkäufer als 100%-iger Eigentümer eingetragen ist und es keine Verbindlichkeiten (Hypotheken) oder Nutzungseinschränkungen für das Objekt gibt, da es in USA kein Grundbuch im Deutschen Sinne gibt.